In diesen Bereich gehört die Montage von fertigen Bauelementen.
Dies meint zum Beispiel genormte Fenster, Türen und Zargen aus
Holz, Kunststoffen, Metall oder Nichteisenmetallen u.s.w.
Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind diese
Montagetätigkeiten unwesentliche Teiltätigkeiten aus den
Berufsbildern des Metallbauerhandwerks, des Tischlerhandwerks
oder Glaserhandwerks. Diese Einbautätigkeiten von genormten
Baufertigteilen hat der Gesetzgeber in die Anlage B zur
Handwerksordnung aufgenommen.
Die genormten Baufertigteile werden in handwerksähnlicher
Betriebsweise in Gebäuden montiert.
Ob Fenster,Türen oder andere genormte Bauteile –wir sorgen für den passgenauen Einbau gemäß den Vorschriften. Damit alles millimetergenau sitzt und sicher funktioniert.
Ich biete Ihnen folgenden Leistungen: